DAS TRADITIONSLIED DER ALT-WORMSER-FISCHERZUNFT“

Liebevoll und mit einem Augenzwinkern beschreibt dieses Lied die Wormser Fischersleit. Den Text zum Mitsingen brauchen Sie spätestens zum Fischerwääder-Frühschoppen oder zur Fischerwääder Kerb. Neben diesem finden Sie hier noch viele weitere Wormser Traditionslieder.

EINE DER ÄLTESTEN ZÜNFTE DEUTSCHLANDS

von Til Schrecker

Diese wohl älteste Zunft Deutschlands wird erstmals in einer Urkunde aus dem Jahr 1106 (Heinrich Boos, Urkundenbuch Worms 1, S. 50) erwähnt. Der
Wormser Bischof Adalbert errichtete auf die Bitte des Burggrafen Wernher hin eine Innung von 23 Erbfischern. die sich an eine Fischmarktordnung zu halten hatten, welche im Laufe der Zeit neuen Gegebenheiten angepaßt wurde.

Es durften nur frisch gefangene, keine auswärts gekauften Fische auf dem Wormser Fischmarkt angeboten werden. Darüber wachten vom Rat der Stadt beauftragte Schaumeister. An Sonntagen und kirchlichen Feiertagen war das Fischen verboten. Ungelernte, z.B. Kinder und Mägde, auch Nichtbürger sollten nicht beim Fischfang helfen, das Gezeug handhaben. Die Maschen der aus Hanfgarn selber gestrickten Netze durften nicht zu eng sein, damit kleine Jungfische entschlüpfen und den Bestand erhalten konnten. 

Wertvollster Fisch war der Salm (Lachs), den die Zunft bzw die Stadt wichtigen Personen, z.B. adligen Heerführern, als Geschenk sandte. Sogenannte Herrenfischer standen im Dienste eines Territorialherren wie des Kurfürsten von der Pfalz.

Lehrlinge sollten gehorsam und treu dienen. Entlaufene durften von keinem anderen Meister beschäftigt werden. Nach Abschluß ihrer dreijährigen Lehre erhielten sie einen Lehrbrief und wurden losgesprochen. Die Knechte, später Gesellen genannt, 'sollten dann zwei Jahre auf Wanderschaft gehen. Zahlungen
an die Zunft als Ersatz für fehlenden Aufenthalt bei Meistern in der Fremde waren möglich. Die Ausbildung sollte durch einen dreijährigen Dienst bei einem Wormser Meister vervollständigt werden.

Voraussetzung für die Aufnahme in die Zunft als junger Meister war der Erwerb des Bürgerrechts der Stadt Worms sowie der Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung. Die Aufnahmegebühr war für Fremde teurer als für Einheimische. Auch für die Ehefrau, die der Meister nun mit ausreichendem Einkommen heiraten konnte, mußte er an die Zunft zahlen. Er legte den Zunfteid ab und erhielt die Rechte eines Zünftigen. In den ersten drei Jahren sollte er Erfahrungen sammeln, ehe er Lehrlinge ausbilden durfte. Häufig wurden ihm Sonderaufgaben wie die eines Schaurneisters oder Pörtelmeisters übertragen. Der Pörtelmeister bewachte die Fischerpforte, nachdem die Stadttore bei Dunkelheit geschlossen worden waren, und kassierte für die Zunft ein Schließgeld von spätoder früh Einlaß Begehrenden.

Alljährlich wurden zwei Zunftmitglieder als junge und zwei als alte Zunftmeister gewählt. Die jungen Zunftmeister übernahmen Ämter wie die des Beisitzmeisters. der die Interessen der Knechte zu vertreten hatte, oder des Zunftschreibers, wenn kein Schulmeister zur Verfügung stand, um die Protokolle bei den regelmäßigen Zunftversammlungen jeweils kurz vor Weihnachten, Ostern, Pfingsten und Allerheiligen zu verfassen. Falls etwas Wichtiges anstand, wurden zusätzliche Sondergebote einberufen, an denen teilzunehmen ebenfalls Pflicht war. Unentschuldigtes Fehlen wurde mit Geldstrafen oder Forderung von Wein geahndet, der dann gemeinsam bei den Sitzungen im Zunfthaus getrunken wurde, was Fischer Johann Herweck 1743 als Schmarotzerei kritisierte. Als Strafe oder Dank ließ sich die Zunft auch gerne englische Zinnteller für ihre Zunftstube geben.

Teil der städtischen Bürgerwehr war eine Fischerkompanie. in der Zunftmeister als Offiziere fungierten. Die beiden Altmeister vertraten die Zunft als Deputierte gegenüber der Stadt, leiteten die -Gebote-, bei denen Aufnahmen in die Zunft beschlossen, Strafen verhängt und Streitigkeiten beigelegt wurden. Dokumente beglaubigten sie mit dem Zunftsiegel. Sie sammelten Geld für verlangte Abgaben, z.B. Brunnengeld. ein, gaben Anleihen aus der Zunftkasse und legten daraus auch Geld zur Bezahlung von Aufträgen vor, das sie dann vom Rat der Stadt zurückforderten.Ehe sie nach einem Jahr von ihrem Amt zurücktraten, mußten sie Rechenschaft über Kassenstand und Zunftbesitz geben. Wer weder das Handwerk eines Fischers noch eines Schiffers ausübte, sich aber der Zunft verbunden fühlte, konnte als Beizünftiger assoziiert werden.

Die Oberaufsicht über die Zunft hatte der vom Rat der Stadt eingesetzte Zunftherr, ein erfahrener Ratsherr, Mitglied des XIIIer oder Vierergremiums, Stättmeister oder auch Schultheiß. Zwischen Zunft und Rat kam es manchmal zu Auseinandersetzungen, sogar zu Umuhen wie im Jahr 1513. Als 1763 die Zunft es mehrfach ablehnte, den Fischerknecht Johann Christoph Schlebach aus Rheindürkheim [Vgl. Bild], der die Tochter des verstorbenen Fischers Konrad Rauscher heiraten wollte, als Meister aufzunehmen, weil er noch keine drei Jahre in Worms gedient hatte, die Ratsherren dies aber für eine soziale Härte hielten, ließen sie vier Fischerzünftige verhaften, um ihr Dekret schließlich durchzusetzen. Die Fischer gaben aber nur unter der Bedingung nach, daß Schlebach 100 Gulden Aufnahmegebühr zahle und zehn Jahre lang nicht befugt sei, einen Lehrling zu halten. Normalerweise hatte die Zunft für die Notlage einer Witwe mehr Verständnis. Wenn ihr verstorbener Mann keinen Knecht eingestellt hatte, durfte sie einen Knecht eines anderen Meisters anfordern, damit dieser sie und ihre Kinder ernährte. Knechte waren oft bereit, eine Witwe zu heiraten, um dann die in der Zunft frei gewordene Meisterstelle übernehmen zu dürfen.Auch die Heirat einer Meistertochter erleichterte ihnen die Aufnahme in die Zunft. Fast alle Wormser Fischer wohnten auf der großen oder der kleinen Fischerweide. die Schiffer, die der Zunft ebenfalls angehörten, möglichst direkt am Rhein.

Die Zunft wurde in der Napoleonischen Zeit offiziell aufgelöst. Vom 19.Jahrhundert an verringerte sich die Zahl der Berufsfischer und Schiffer ständig.Heute existieren fast nur noch Erinnerungen an diese einst wichtigen Erwerbstätigkeiten: Anna Martins Buch – Aus den Akten der Fischerzunft, Wormsgau Beiheft 9, 1941, Margit Rinker-Olbrischs Aufsatz über die Schifferfamilie Menger in – Der Wormsgau–, Bd. 18, 1999, S. 141-173 und eine kleine Ausstellung des Fischerweider Heimatvereins in der Bojemääschterei".

Siegel der Wormser Fischerzunft ca. 18. Jahrhundertzoom
Siegel der Wormser Fischerzunft ca. 18. Jahrhundert

   Es zeigt einen Karpfen sowie die    
   Buchstaben E.E.FZ.Z.W (Eine Ehrsame
   Fischer Zunft zu Worms).

 
 
Die letzten Wormser Berufsfischer: Schlebach und Hessemer ca. 1933zoom
Die letzten Wormser Berufsfischer: Schlebach und Hessemer ca. 1933
 
 
Zugbeitrag beim Backfischfestumzug zwischen 1935-38 zoom
Zugbeitrag beim Backfischfestumzug zwischen 1935-38